JAHRESBERICHT 1999/2000
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IHRE SPENDE - BEI UNS IN GUTEN HÄNDEN!

HUMANA Kleidung für Entwicklung gemeinnützige GmbH sorgt dafür, daß Ihre Spende tatsächlich ankommt und Früchte trägt.

Regelmäßige Leerung: Die HUMANA Kleidercontainer werden regelmäßig durch HUMANA Kleidersammlung GmbH mit eigenem Fuhrpark und eigenen, festeingestellten Fahrern geleert: in der Regel einmal wöchentlich, bei Bedarf auch öfter.

24-Stunden-Service: bei besonderen Vorkommnissen an den Containern ist HUMANA Kleidersammlung GmbH ab Anruf binnen 24 Stunden zur Stelle - meist noch am gleichen Tag.

Optimales Erscheinungsbild: bei der Leerung wird auch das Umfeld der Container saubergehalten und der Zustand der Container überprüft. Spätestens alle zwei Jahre werden die Container routinemäßig ausgetauscht und gewartet.

Als Spender können Sie unsere Quartalsbriefe anfordern, die Sie über Neues an den unterstützten Projekten informieren.

Als Stellplatzgeber bekommen Sie zusätzlich vierteljährlich die Sammelergebnisse an Ihren Standorten zugeschickt.

Auch die Umwelt- und Ordnungsämter informieren wir über die Ergebnisse in ihrem Einzugsbereich.

Für Ihre Geldspenden und/oder Neuware-Spenden stellen wir Ihnen auf Wunsch Spendenbescheinigungen aus. Vielen Dank für Ihre Spende!

Die Gemeinnützigkeit wurde per Freistellungsbescheid vom Finanzamt anerkannt.

Für die Jahresabschlüsse 1999 und 2000 haben wir von unserem Abschlußprüfer Hermann Buchholz, vBP, Hamburg, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

Die Jahresabschlüsse '99 unserer Partner ADPP Angola, ADPP Mozambique, DAPP Zambia und der Föderation wurden von PricewaterhouseCoopers in den jeweiligen Ländern geprüft.

Besuchen Sie uns und gewinnen Sie selbst einen Eindruck!


Der Gesellschaftszweck:
Das Unternehmen hat die Förderung der Entwicklungshilfe zum Gegenstand. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Durchführung v. Altkleidersammlungen sowie Versand von Gebrauchtkleidung in Länder der Dritten Welt - Durchführung und Versand von in der Bundesrepublik Deutschland gesammelten Sachspenden in Länder der Dritten Welt - direkte und/oder indirekte personelle und finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Nothilfeprojekten in Ländern der Dritten Welt.